Einweisungs- und Patenschaftsregelungen

 

 

Aufgrund der vermehrten Unfälle bzw. Baumlandungen von „Vereinsneulingen“ wird folgende Patenschafts- und Einweisungsregelung verbindlich eingeführt, die folgende Punkte umfasst:

 

Jedes neue Vereinsmitglied schließt sich mindestens einem Paten bis zur Vollmitgliedschaft an.

 

Dieser Pate erfüllt folgende Voraussetzungen

 

  1. er/sie fliegt seit mind. drei Jahren relativ häufig in unseren Geländen
  2. kennt die pfalzspezifischen Wettergegebenheiten (z.B. den Einfluss des Rheintalwindes) und Geländebedingungen (Schwierigkeiten der Start- und Landeplätze bei wenig Wind, thermischen Bedingungen, NW-Wind am Ori usw.)
  3. muss den Anvertrauten auf Vorflugregeln und Gefahren (z.B. wenig Platz am Förle) hinweisen
  4. stellt sich als Ansprechpartner an Flugwettertagen zur Verfügung
  5. Der Pate/ Einweisungsberechtigte erklärt vor den ersten (und vor allem vor dem ersten Flug) Flügen in jedem Gelände die aktuellen Wetterbedingungen, den für den „Neuling“ besten Flugweg und achtet darauf, dass Neulinge ausschließlich auf dem offiziellen Landeplatz landen.
  6. Er leistet falls nötig „Starthilfe“. Kein Neuling startet alleine!
  7. Bei den Einweisungen beim Erstflug gilt das Prinzip „keep ist short and simple“. Der Flieger hat sowieso Stress und kann in der Regel nicht mehr als vier wichtige Informationen verarbeiten und umsetzen

Paten und einweisungsberechtigte Personen sind speziell geschulte Vereinsmitglieder. Die Einweisung in ein Gelände erfolgt entweder durch einen Paten oder eine einweisungsberechtigte Person. Die Liste dieser Personen wird in Kürze hier veröffentlicht.