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Abstellplatz ist der Mitfahrerparkplatz in Queichhambach

 

Wo ist der Bus?

Öffnet eine Karte mit der letzten bekannten Position via AirTag oder Bus-Tracker

Generell

Dank großem Engagement einiger unserer Mitglieder unterhalten wir ein Fahrzeug für Auffahrten zu unseren Startplätzen. Fahrer finden wir jeweils per Los oder wenn sich jemand freiwillig bereit erklärt, den Bus vom Berg wieder ins Tal zu fahren.

Für die Fahrten gibt es speziell genehmigte Wegstrecken, andere Wege sind nicht erlaubt. Bitte im Fahrtenbuch immer Datum, Name des Fahrers und Unterschrift eintragen. Maximal 25 km/h fahren. Die Fahrgenehmigung gilt nur für den Vereinsbus, mit anderen Fahrzeugen dürfen wir nicht zu den Startplätzen fahren! Zum Unterhalt des Busses fällt für Gäste neben der Tagesmitgliedschaft eine Auffahrtgebühr pro Auffahrt an. (siehe aktuelle Gebührenordnung). Bitte Geld passend bereithalten, wir haben keine Wechselgeldkasse.

Orensberg

Fahrgenehmigung bis zur Landauer Hütte. Montag bis Sonntag einschl. Feiertage, von 8:00 - 18:00 Uhr. Während Gottesdiensten an der Mariengrotte kein Fahrbetrieb.

Adelberg

41 Tage pro Kalenderjahr, von 8:00 bis 20:00 Uhr. Maximal 6 mal pro Tag.

Förlenberg

Freitage, Samstage, Sonn- und Feiertage von 8:00 bis 20:00 Uhr. Vom 15.05. - 15.09.  Ab 2 Std. nach Sonnenaufgang bis 2 Std. vor Sonnenuntergang. Vom 16.09. - 14.05. ab 1 Std. nach Sonnenaufgang bis 1 Std. vor Sonnenuntergang.

Hohenberg

41 Tage pro Kalenderjahr, von 9:30 – 20:00 Uhr (Sommer) und von 10:00 -17:00 Uhr (Winter).

Blättersberg

Privatweg, Befahren für Unbefugte verboten! Frei für Besucher der Höhengaststätte Rietburg und den Forstbetrieb sowie für Inhaber einer Sondergenehmigung. Der SGC ist nicht Inhaber einer Sondergenehmigung. Das Parken im Wald ist grundsätzlich verboten.

Höllenberg

Zeitlich uneingeschränkte Fahrgenehmigung für den Vereinsbus bis zum Startplatz seit Frühjahr 2022

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